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Falschparker in Brandschutzzone

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Freiwillige Feuerwehr Wendlingen appelliert an Autofahrer

Es kommt immer wieder vor, dass sich Verkehrsteilnehmer nicht an das Halte- und Parkverbot in Brandschutzzonen halten, darauf weist die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wendlingen hin und hofft, mit ihren Erläuterungen zum besseren Verständnis beizutragen.

Unser Foto zeigt eine nicht gestellte Situation bei einer Übung der Feuerwehr Wendlingen bei den Hochhäusern am Berg. Wäre der in der Brandschutzzone abgestellte Audi nur zwei Meter weiter vorne abgestellt worden, hätte die Drehleiter deutlich an Rettungshöhe verloren und damit wäre die Rettung eingeschränkt gewesen. Übrigens: Der Falschparker hat durch die Polizei einen Strafzettel erhalten.

WENDLINGEN (ffw/red). Wie sich jeder unschwer vorstellen kann, ist bei einem Brandfall für die Feuerwehr höchste Eile geboten. Umso mehr, wenn Menschenleben beziehungsweise die Gesundheit von Personen auf dem Spiel stehen. Vorwiegend bei Hochhäusern ist eine Brandschutzzone eingerichtet, auf der im Einsatzfall neben den Löschfahrzeugen auch zur Menschenrettung die Drehleiter der Feuerwehr aufgestellt werden muss. Dieses Fahrzeug benötigt wegen der notwendigen Abstützung in der Breite mindestens 4,50 Meter Platz. Es genügt also nicht, dass die Gasse in der Brandschutzzone durch Falschparker mit der zweifelhaften Aussage zugeparkt wird, dass die Feuerwehrfahrzeuge doch durchfahren können.

Die Feuerwehr appelliert deswegen eindringlich an die Verkehrsteilnehmer, das Halte- und Parkverbot in Brandschutzzonen einzuhalten.

Weiterhin weist die Feuerwehr auf eine weitere „Unart“ hin, die speziell in Seiten- und Nebenstraßen Einzug hält. Hier gilt die Regel, dass jederzeit die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge möglich sein muss (die Durchfahrtsbreite beträgt circa 4,50 Meter Diagonale bei versetzt parkenden Fahrzeugen). Wo ein Rettungswagen gerade noch so durchpasst, wird es für die Fahrzeuge/Lkws der Feuerwehr fast unmöglich.

 

 

Wendlinger Zeitung 16.07.2014