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Reisig-Verbrennung vorher anmelden.

WENDLINGEN (pm). Wer Reisig verbrennen möchte, der muss einiges dabei beachten. Die Stadt Wendlingen teilt dazu mit: Es darf nur unbehandeltes und trockenes Reisig verbrannt werden. Gras, Heu sowie alle Arten von Abfällen dürfen nicht verbrannt werden. Zur Wohnbebauung ist ein Abstand von 50 Meter einzuhalten, von Straßen 100 Meter und von Bundesautobahnen 200 Meter. An Sonn- und Feiertagen darf keine Verbrennung stattfinden. Das Feuer muss unter Beobachtung bleiben. Erst wenn die Glut vollständig erloschen ist, darf die Feuerstelle verlassen werden. Dass bei stärkerem Wind auf das Verbrennen, wegen der Qualm- und Rußentwicklung, verzichtet wird, versteht sich dabei von selbst. Wer vorhat, Reisig zu verbrennen, muss dies vorher anmelden: bei der Stadtverwaltung, Sabine Maguhn, unter der Telefonnummer (0 70 24) 94 32 70 oder E-Mail maguhn@wendlingen.de mit den Angaben des Namens, Rufnummer, Gewann- oder Flurstücknummer und wann die Reisig-Verbrennung durchgeführt wird.

(Quelle: Artikel des Wendlinger "Blättle" vom 18.02.2022)


 

 


 

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